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Autor: Nina Grabenweger

Wahlkarte beantragen

Am 09. Oktober ist die Bundespräsidentenwahl. Unser Wahllokal befindet sich am Gemeindeamt, Hauptstraße 1, und hat von 08:00 bis 15:00 Uhr geöffnet!

Für Personen, die voraussichtlich am Wahltag das Wahllokal nicht aufsuchen können, besteht die Möglichkeit einer Wahlkarte.
Die Wahlkarte kann direkt bei der Gemeinde oder auch online beantragt werden.
https://www.wahlkartenantrag.at/


Gewinnspiel

Der 3. Hauptpreis (Brennholz) geht an die Losnummer 26.

Es konnten 2 Hauptpreise gestern vor Ort übergeben werden.

Wahlen

Am 09. Oktober ist die Bundespräsidentenwahl. Unser Wahllokal befindet sich am Gemeindeamt, Hauptstraße 1, und hat von 08:00 bis 15:00 Uhr geöffnet!
Informationen zu der Wahl am 09.10.2022 finden Sie hier.

Das Saftmobil kommt wieder

Gesunder Saft aus den eigenen Obst (Äpfel, Birnen oder Quitten)

Wir freuen uns, dass am Samstag, den 01.10.2022, am Nachmittag das Saftmobil wieder nach Muggendorf kommt. Am Donnerstag, den 20.10.2022, kommt das Saftmobil auch nach Pernitz (Wertstoffsammelstelle), hier gibt es auch für die Muggendorfer:innen die Möglichkeit den Saft zu pressen.

Die Anmeldung erfolgt über die Gemeinde:

gemeinde@muggendorf.gv.at oder 02632/74330

Zusammenfassung der Fördermöglichkeiten bei Energiepreisen

Zusammenstellung der monetären Hilfen von Bund, Land NÖ und EVN und Anleitungen zur Einlösung.

  • Bund – Energiekostenausgleich
    Jede:r Anspruchsberechtigte erhält von der Bundesregierung einen Zuschuss über 150 Euro auf die Strom-Jahresrechnung. https://www.evn.at/home/energiekostenausgleich-2022
  • Land NÖ – blau-gelber Strompreisrabatt
    Das Land NÖ unterstützt von der Preisanpassung betroffene Kund*innen mit dem „Blau-gelben Strompreisrabatt“.
    Folgende Voraussetzungen sind an den Erhalt des Rabatts geknüpft:
  • EVN – Rabattaktion
    AK NÖ rät zu Tarif mit Preisgarantie
    In der EVN sind das für Haushaltskund:innen die Tarife Optima Flex Natur bzw. Optima Smart Natur. Je nach technischer Voraussetzung können wir folgende Tarife empfehlen:
    Ohne kommunikativen Smart Meter (digitaler Stromzähler):
    Wir können den Wechsel auf Optima Flex Natur empfehlen. Dieser liegt preislich zwar etwas höher als Optima Natur (rund 14 EUR inkl. USt pro Jahr unter Berücksichtigung des Tarifwechsel-Rabatts iHv 5 % bei einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh). Der Energiepreis ist aber für 12 Monate garantiert, und es besteht keine vertragliche Bindung.
    Mit kommunikativem Smart Meter (digitaler Stromzähler):
    Für Kund:innen, welche über einen kommunikativen Smart Meter verfügen, können wir Optima Smart Natur empfehlen. Neben der technischen Voraussetzung des Smart Meter ist die Zustimmung zur Verarbeitung von Viertelstundenwerten (Einstellung IME, IMS) und die Zustimmung zum Erhalt der Rechnung per E-Mail erforderlich. Sie profitieren von der Verschiebung des Energieverbrauchs in Zeiten mit günstigeren Energiepreisen. Auch hier ist der Energiepreis für 12 Monate garantiert und es besteht keine vertragliche Bindung. 

Da es vor allem für ältere Menschen nicht immer ganz einfach ist die dementsprechenden Formulare im Internet auszufüllen, können sie ab Dienstag der kommenden Woche bei uns im Gemeindeamt um Hilfestellung beim Antrag bitten. Unsere Mitarbeiterinnen im Gemeindeamt werden Sie nach bestem Wissen und Gewissen beim Erstellen ihrer Ansuchen unterstützen.

Ihre Bürgermeister
Uwe Mitter

Unterstützung am Gemeindeamt

Werte Muggendorfer und Muggendorferinnen,

die aktuelle Lage am Energiemarkt ist sehr ernst und es sind weitere Preissteigerungen zu erwarten. Um diese empfindlichen Teuerungen etwas abfedern zu können, wurde vom Land NÖ der blau-gelbe Strompreisrabatt ins Leben gerufen. Da es vor allem für ältere Menschen nicht immer ganz einfach ist die dementsprechenden Formulare im Internet auszufüllen, können sie ab Dienstag der kommenden Woche bei uns im Gemeindeamt um Hilfestellung beim Antrag bitten.
Unsere Mitarbeiterinnen im Gemeindeamt werden Sie nach bestem Wissen und Gewissen beim Erstellen ihrer Ansuchen unterstützen.

Unter https://www.evn.at/home/strompreisrabatt können Sie das Ansuchen selbstverständlich auch selbst ausfüllen. Für EVN Kunden gibt es einen zusätzlichen Rabatt, wenn sie sich für einen Tarifwechsel entscheiden: https://www.evn.at/home/rabattaktion.

Vom Bund kann man unter www.oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich ebenfalls einen Zuschuss geltend machen.

Ich bitte um Verständnis, dass diese Aufzählung keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat, da es z.B. für Heizkostenzuschussbezieher noch zusätzliche Regelungen gibt.

Ihr Bürgermeister
Uwe Mitter